Dieses System ist nicht für kommerzielle Reklamationen vorgesehen, die in speziellen separaten Kanälen in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften bearbeitet werden.
Whistleblowing-Rahmen der Gruppe
Die BNP PARIBAS Gruppe verpflichtet sich zur strikten Einhaltung der Gesetze und Vorschriften sowie zur Durchsetzung der im Verhaltenskodex der Gruppe (Code of Conduct) festgelegten Regeln.
Der Whistleblowing-Rahmen von BNP PARIBAS unterliegt der Verantwortung der Abteilung „Professional Ethics“ der Compliance-Funktion.
Das Whistleblowing-System, das über diese Seite zugänglich ist, ermöglicht Ihnen die Meldung von Informationen über ein Verbrechen oder eine Straftat, eine Bedrohung oder die Schädigung des öffentlichen Interesses, einen Verstoß oder einen Versuch, einen Verstoß gegen geltendes und verbindliches Recht (Gesetze, Vorschriften usw.) zu verschleiern, oder einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex der Gruppe.
Whistleblowing-Meldungen werden von unabhängigen Experten (Referenten) vertraulich und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften behandelt.
Whistleblower erhalten Schutz vor dem Risiko von Vergeltungsmaßnahmen, der durch lokales geltendes Recht vorgesehen ist.
Jede missbräuchliche Nutzung des Whistleblowing-Systems kann die meldende Person disziplinarischen oder strafrechtlichen Sanktionen aussetzen.
Die BNP PARIBAS Gruppe erhebt und verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfassung und Verarbeitung Ihrer Meldung. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung für personenbezogene Daten
Wann muss ich eine Meldung machen?
Wenn Sie Grund zu der Annahme haben, dass ein Verstoß gegen das Gesetz oder den Verhaltenskodex von BNP PARIBAS begangen wurde, oder im Falle einer Bedrohung oder Schädigung des öffentlichen Interesses.
Wie kann ich meine Meldung abgeben?
Wenn Sie ein externer Dritter sind, verwenden Sie bitte das auf dieser Seite verfügbare Formular. Wenn Sie Mitarbeiter (intern oder extern) sind, folgen Sie bitte dem Link zur Intranet-Seite Ihrer Stelle.
Kann ich anonym bleiben?
Ja, Ihre Meldung kann anonym erfolgen, es sei denn, dies ist per Gesetz verboten. Wir empfehlen Ihnen jedoch, Ihre Kontaktdaten anzugeben, damit der Referent sich mit Ihnen in Verbindung setzen kann.
Erhalte ich Feedback zu meiner Meldung?
Eine Empfangsbestätigung der Meldung wird Ihnen nach Erhalt zugesendet. Sie werden dann über den Fortschritt bei der Bearbeitung Ihrer Meldung und über das Ergebnis der Untersuchung informiert.
Wird die Vertraulichkeit gewährleistet?
Ja, die Referenten sind im vertraulichen Umgang mit Whistleblowing-Meldungen geschult und ergreifen entsprechende Maßnahmen.